Kleine, aber feine Unterschiede – Wie in der DDR der Rechtsextremismus totgeschwiegen wurde und in der Wikipedia das Totschweigen beschönigt wird


Rechtsextremismus existierte in der DDR per Verfassung nicht. Artikel 6 der Verfassung der DDR besagte:

„Die Deutsche Demokratische Republik hat getreu den Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet.“ (Artikel 6 der DDR-Verfassung vom 7. Oktober 1974)

Stimmte natürlich nicht.

Flammarions Holzstich

Rechteextremismus existiert - Auch in der DDR war die Erde nicht flach sondern eine Kugel.

Nachweisliche Straftaten von Rechtsextremisten traten oftmals im Jugendbereich sowie in den bewaffneten Organen der DDR auf.  „Das Thema wurde alsbald tabuisiert, das rechtsextreme Potential staatlich verheimlicht“  heißt es erst noch richtiger weise in der Wikipedia. Doch gleich im nächsten Satz wird dann die Arbeit der Gerichte als ein offener Kampf gegen Rechtsextremismus dargestellt. „Dennoch stieg die Zahl der Strafprozesse gegen Neonazis an“. So so, „Dennoch“! Gerichte sprachen also offen den Rechtsextremismus in der DDR an und nannten ihn beim Namen. Verurteilen eventuell sogar wegen rechtsextremistischer Tätigkeiten ?

Als Belege für diese Theorie nennt die Wikipedia die Fälle der Neonazis Arnulf Priem und Mario Meurer. Beide wurden aber in der DDR aber wegen sogenannter „staatsfeindlicher Propaganda“ verurteilt. Von einer Verurteilung wegen Rechtsextremismus ist nicht die Rede. Wie sollten auch in der DDR Gesetze gegen und Verurteilungen wegen Rechtsextremismus bestehen, wenn doch die Verfassung Nazismus auf dem Boden der DDR für „ausgerottet“ erklärt.

Die Verheimlichung des Rechtsextremismus setzte sich auch in den Urteilen der Justiz fort. Von einem offenen Umgang der Justiz der DDR mit dem Thema Rechtsextremismus, wie in der Wikipedia beschrieben, kann nicht die Rede sein.

Nun könnte man denken, dass Fehler in der Wikipedia schnell geändert werden können. Offensichtlich ist aber die beschönigende Darstellung des gerichtlichen Umgangs mit dem Rechtsextremismus in der DDR die gewünschte Darstellung. Nach kurzem hin und her im Artikel wurde der Artikel trotz klarer Erläuterung des Sachverhaltes administrativ in der beschönigenden Version mit dem Kommentar „unerwünschte Beiträge“ gesperrt.