Assoziative Verbindung eines (nicht als solchen genannten) Zionisten mit dem Nationalsozialismus darf nicht entfernt oder diskutiert werden

Der Artikel „Männerrechtsbewegung“ glänzt mit einem merkwürdigen Satz in dem ein ein als socher eingeordneter Antifeminist namens Heinrich Berl (1896–1953) in Verbindung mit dem Nationalsozialismus gebracht wird.

1931, kurz vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten, verlangte der Publizist Heinrich Berl (1896–1953) in einem antifeministischen Manifest, dass sich eine Männerbewegung konstituieren müsse, die den Auftrag habe „all das wieder zur Ruhe zu bringen, was sich heute bewegt und insofern erst die eigentliche und wesentliche Bewegung zu schaffen, die immer des Mannes war und sein wird.“

Im Artikel wird die Männerechtsbewegung rechts bis rechtsextrem eingeordnet. Der Wahrheitsgehalt dieser Einordnung soll hier aber nicht weiter das Thema sein.

Heinrich Berl war ein Publizist, der sich als Advokat des Zionismus hervor tat und mit einer Jüdin verheirat war. Seine Schriften über Musik fanden Zuspruch vor allem in jüdischen Kreisen. Der Artikel verliert hierüber kein Wort.

Der Hinweis „1931, kurz vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten“ (welche bekanntlich auch erst 2 Jahre später stattfand) stellt im Hinblick auf die politische (rechte) Einordnung der Männerrechtsbewegung keine zeitlich Einordnung dar. Sie will Heinrich Berl in einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus bringen. Auch wenn kein Wollen dahinter stecken sollte: Eine Assoziation beim Leser liegt zumindest nahe.

Auf der Diskussionsseite des Artikels wurde dies zur Sprache gebracht. „Berl (Nichtjüdisch) ist Zionist und mit einer Jüdin verh. Die Assoziation „kurz vor der Machtübernahme“ legt eher das Gegenteil nahe.„. Der Schreiber wurde vier Minuten später gesperrt., weiter Informationen auf der Diskussionsseite wurden unterbunden. Weitere wenige Minuten später wurde auch der Diskussionsbeitrag entfernt.

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