Dunkles tut sich auf in der Wikipedia. Es darf nicht darüber berichtet werden, dass der Ufo-Forscher Michael Hesemann vom Landgericht Hamburg untersagt bekam, zu behaupten, dass der homosexuelle Theologe und kreuz.net-Gegner David Berger „einst zu den ständigen Autoren von kreuz.net gehörte“.
David Berger war einer der maßgebenden Männer, die den Druck gegen kreuz.net aufbauten und Koordinator der Berliner Initiative Stoppt kreuz.net. Einer der Berger-Gegner war Michel Hesemann, der sich mit Büchern wie „UFOs: neue Beweise. Eine Dokumentation„, „UFOs: eine Bilddokumentation“ und einem kruden Werk über „Hitlers Religion“ bekannt machte
Unterbunden wurde diese Berichterstattung in der Wikipedia mit der Begründung dass dies eine Nacherzählung einer denunziatorische Behauptung sei, deren Wiederholung strafbewehrt verboten wurde. Ob sich die Süddeutsche Zeitung, die für den Beitrag als Quelle diente, bei der Berichterstattung über diesen Fall wohl keine Gedanken gemacht hat? Sicherlich hat sie dass. Jedem Autor, der länger in der Wikipedia dabei ist, sind die unzähligen Sätze in Personenartikel bekannt, in denen Gerichtsurteile zitiert werden.
Dennoch löschten zwei langjährige Autoren der Wikipedia diesen Beitrag und ein Administrator unterband darüber hinaus jegliche Diskussionen in dem er Diskussionsbeiträgen dazu löschte [1], [2].
Wem hilft es? Sicherlich nicht der Wikipedia und ihrem ach so freien Wissen. Sicherlich nicht David Berger. Nützlich ist dies einzig und allein dem Ufo-Forscher und Berger Gegner Hesemann.